Europas Mobilitätsbegleiter.
Weit mehr als nur Pannenhilfe!
Eine Panne oder ein Unfall im Straßenverkehr oder im Urlaub kann jedem passieren. Versagen Auto, Camper, Motorrad, Roller, E-Bike oder Fahrrad, dann hilft die Mitgliedschaft beim ACE.
Mehr als nur Pannenhilfe:
✓ Absicherung der ganzen Familie
✓ Schutz in allen privaten Fahrzeugen
✓ Mietwagen bei Fahrzeugausfall
✓ kostenlose ACE-App uvm.
je nach Tarif
im 1. Jahr*
im 1. Jahr*
im 1. Jahr*
Junge Leute Tarif
(40 % Rabatt bis zum 25. Geburtstag)
49,20 € / Jahr*
63 € / Jahr*
84 € / Jahr*
der ACE-Mitgliedschaft
Geltungsbereich
Europa
Europa
Europa
Familie inklusive
Lebens-/Ehepartner & minderjährige Kinder
Abschleppen in Wunschwerkstatt
bis 30 km ab Schadenort
bis 50 km ab Schadenort
Erweiterte Pannenhilfe
Beteiligung Reparaturkosten
bis 100 €
Übernahme von Such-, Rettungs- und Bergungskosten
bis 2.500 €
bis 5.000 €
Mietwagen ab Haustüre
ACE HomeAssist
Haustüröffnung
bis 500 €
Zuschuss für neues Haustürschloss
bis 100 €
ACE HomeAssist
Wespennestentfernung
bis 500 €
Mobilitätshilfe ab Haustüre
Anteilige Kostenübernahme bei Taxi- oder ÖPNV-Nutzung im Pannenfall
bis 50 €
bis 75 €
bis 100 €
Leistungen bei Panne oder Unfall
Schutz für privat genutzte Fahrzeuge
bis 3,5 t (keine LKW-/LuF-Zulassung, keine ÜfK)
Schutz als Fahrer fremder Fahrzeuge
Schutz bei fremden Fahrern meines Autos
Zuschuss bei Panne und Unfall weltweit
bis 200 €
Schutz für Fahrräder & E-Bikes
Fahrrad: Abschleppen ab Haustür
Abschleppen oder Pannenhilfe nach Falschbetankung
Abschleppen bei leerem Fahr-Akku
Elektroauto
Leistungen rund ums Fahrzeug
Fahrzeug-Schlüsselhilfe
z.B. Schlüssel im Fahrzeug oder Schlüssel verloren
bis 120 €
bis 150 €
bis 200 €
Mietwagen nach Fahrzeugausfall
ab 50 km vom Wohnort
ab 30 km vom Wohnort
ab Haustüre
Zuschuss bei Glasbruch & Tierbiss
bis 75 € Beihilfe
Zuschuss bei Tierkollision
(bis 300 € Beihilfe)
Zuschuss bei Elementarschäden durch starke Unwetter & Naturgewalten
bis 75 € Beihilfe
Fahrzeugbergung
Fahrzeugrücktransport
Weiter- oder Rückfahrt nach Fahrzeugausfall
Übernachtungskosten bei Fahrzeugausfall
bis 90 € pro Person/Nacht
bis 3 Übernachtungen
bis 3 Übernachtungen
bis 5 Übernachtungen
Leistungen bei Reise oder Urlaub
Gepäcktransport
bis 155 €
Hilfe bei Reiseabbruch
bis 3.000 €
bis 4.000 €
bis 5.000 €
Heimreise per Flugzeug
ab 1.200 km
aus dem Ausland
unbegrenzt (wenn sinnvoll)
Brillenversand ins Ausland
Kreditleistung bei Strafverfolgung im Ausland
Gerichts-, Anwalts- und Dolmetscherkosten
bis 1.000 €
bis 2.500 €
Kreditleistung bei Strafkautionen im Ausland
bis 5.000 €
bis 15.000 €
Reisedokumentenservice
Unterstützung bei Verlust von Reisedokumenten
Hilfe bei Zahlungsmittelverlust
Leistungen bei Krankheit oder Todesfall
Heimholung von minderjährigen Kindern
Heimholung und Versorgung von Haustieren
Krankenrücktransport
Rückfahrt nach Krankenhausaufenthalt
Krankenbesuche
bis 600 €
bis 800 €
bis 1.000 €
Arzneimittelversand ins Ausland
Vermittlung ärztlicher Betreuung im Ausland
Leistungen rund um Recht und Beistand
Rechtsbeihilfe weltweit
bei Reisevertragsangelegenheiten bis 2.000 €
kostenlose juristische Erstauskunft
Unfall-Service und Notfall-Rechtshilfe
Hilfeleistungen in besonderen Notfällen
bis 600 €
bis 800 €
bis 1.000 €
Leistungen rund um Service und Beratung
24-Stunden-Notruf
Kostenlose ACE-App
Verbraucherschutz-Beratung
Beratung rund um Technik und Sicherheit
Kompetente Beratung bei Reise und Touristik
Mitgliederzeitschrift ACE LENKRAD
ACE-Vorteilsprogramm
Unsere Produkte
Unsere Produkte
Unsere Produkte
Geschützte Personen
Bei uns sind mit einer Mitgliedschaft das Mitglied, dessen Ehe- oder Lebenspartner sowie dessen bei ihm lebenden minderjährigen Kinder versichert - egal ob mit dem eigenen Fahrzeug oder auch als Fahrer fremder Fahrzeuge.
Geschützte Fahrzeuge
Bei uns erhalten Ihre Kunden Schutz für alle auf sie zugelassenen Fahrzeuge, egal wer sie fährt! Zusätzlich zu deren Pkw sind Motorrad, Fahrrad und E-Bike/Pedelec im Pannenfall abgesichert.
Notruf
Der ACE Euro-Notruf ist das ganze Jahr 24 Stunden einsatzbereit.
Alle Nummern finden die Mitglieder auf der ACE-Notfall-Karte.
ACE Euro-Notruf: 0711 530 34 35 36
Im Ausland: +49 711 530 34 35 36
Fax: 0711 530 34 35 37
E-Mail: notruf@ace.de
Wichtig:
Kann wegen eines technischen Defekts am Fahrzeug die geplante Fahrt nicht beginnen oder die Reise nicht fortgestzt werden, leistet der ACE Unfall- und Pannenhilfe vor Ort. Wenn die Pannenhilfe über unseren ACE-Euro-Notruf angefordert wird, ist die Hilfeleistung für ACE-Mitglieder kostenfrei. Wird die Hilfe vom Mitglied selbst organisiert, erstatten wir bis zu 120 Euro. Dieser Betrag schließt die An- und Abfahrt des ACE-Pannenhilfsfahrzeugs, die benötigten Kleinteile und die Arbeitszeit ein.
Reparaturen in Werkstätten oder an Tankstellen gelten nicht als Pannenhilfe.
Ausschließlich im Tarif ACE Comfort+ sowie im Baustein Camper gültig:
wird das geschützte Fahrzeug infolge einer durch den ACE organisierten Abschlepphilfe in einer qualifizierten Fachwerkstatt spätestens am nächsten Werktag wieder fahrbereit gemacht, beteiligt sich der ACE an den für die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft notwendigen und angefallenen Reparaturkosten bis maximal 100 €, wenn dadurch keine weiteren Leistungen in Anspruch genommen werden.
In den meisten Fällen bekommen wir die Fahrzeuge unserer Mitglieder vor Ort wieder flott. Wir wollen, dass sie ihre Fahrt schnell fortsetzen können und vermeiden möglichst das Abschleppen.
Kann das geschützte Fahrzeug nach Panne oder Unfall oder nach Entwendung von Fahrzeugteilen seine Fahrt nicht fortsetzen und ist eine Wiederherstellung der Fahrbereitschaft an der Schadensstelle nicht möglich oder muss es infolge eines medizinischen Notfalls des berechtigten Fahrers von der Schadenstelle entfernt werden, sorgen wir für das Abschleppen des Fahrzeugs zur nächstgelegenen Fachwerkstatt oder Altautoannahmestelle. Auf Wunsch bringen wir das Fahrzeug auch an einen gleichweit entfernten anderen Ort.
Wir tragen die Kosten im Inland. Im Ausland tragen wir die Kosten bis höchstens 100 km.
Ist das Fahrzeug durch einen Unfall oder eine Panne von der Straße abgekommen, organisiert der ACE das Bergen des Fahrzeugs und des mitgeführten Gepäcks oder der Ladung.
Ausschließlich im Tarif ACE Comfort und ACE Comfort+ gültig:
erleidet das ACE-Mitglied auf einer Reise einen Unfall und muss deswegen gesucht, gerettet oder geborgen werden, erstattet der ACE hierfür im Tarif ACE Comfort bis zu 2.500 € und im Tarif ACE Comfort+ bis zu 5.000 €.
Ist das geschützte Fahrzeug nach einer Panne, einem Unfall, nach der Entwendung von Fahrzeugteilen nicht mehr technisch fahrbereit oder wurde es gestohlen und müssen die geschützten Personen deshalb zusätzliche Fahrten unternehmen, ist der ACE bei der Organisation behilflich und erstattet die angefallenen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel oder Taxis bis zu insgesamt 50 € pro Schadenfall.
Wenn wir das Fahrzeug nicht vor Ort und am gleichen Tag wieder flottbekommen oder wenn das Fahrzeug gestohlen wurde, dann organisieren wir einen Mietwagen. Panne, Unfall oder Diebstahl müssen dazu allerdings weiter als 50 Kilometer von zu Hause entfernt passiert sein. Im Comfort Tarif sind es nur 30 km und im Comfort+ Tarif und Baustein Camper schon ab der Haustüre.
Wir zahlen für die Dauer der Reparatur bis zu 60 Euro täglich (ab 10 Jahre Mitgliedschaft bis zu 60 Euro, ab 40 Jahre Mitgliedschaft bis zu 75 Euro) von den Kosten eines gleichwertigen Fahrzeugs – längstens jedoch bis zu sieben Tage. Im Ausland übernehmen wir in solchen Fällen die Mietkosten für ein gleichwertiges Fahrzeug bis zur Höhe von 385 Euro (ab 10 Jahre Mitgliedschaft bis zu 420 Euro, ab 40 Jahre Mitgliedschaft bis zu 525 Euro) auch für einen kürzeren Zeitraum. Wird der Mietwagen im Ausland für die direkte Heimreise der geschützten Personen genutzt, übernimmt der ACE stattdessen bis zu 500 € für die Anmietung.
Ist der Transport der geschützten Personen nach der Leistung Fahrzeugrücktransport zusammen mit dem Fahrzeug nicht möglich, trägt der ACE die Kosten für die direkte Heimreise mit einem Mietwagen für einen Tag bis maximal 60 €.
Ab 20 Jahre Mitgliedschaft: Wenn das Mitglied keine Kreditkarte besitzt, übernehmen wir nach einer Panne oder einem Unfall die Bürgschaft für die Absicherung der Kaution für einen Mietwagen.
Ist das versicherte Fahrzeug nach Panne oder Unfall nicht fahrbereit und wird für die Dauer der Reparatur ein Mietwagen angemietet, übernimmt der ACE die anfallenden Zusatzgebühren für Herausgabe des Mietwagens außerhalb der Öffnungszeiten der Vermietstation in voller Höhe.
Sollte das Fahrzeug nach einer Panne, wegen eines Unfalls oder nach Entwendung von Fahrzeugteilen an einem ausländischen Schadensort nicht innerhalb von drei Werktagen fahrbereit gemacht werden und handelt es sich nicht um einen Totalschaden, sorgt der ACE für den Transport des Fahrzeugs zu einer Werkstatt am Wohnort des ACE-Mitglieds und trägt die hierdurch entstehenden Kosten.
Der Fahrzeugrücktransport bedarf der vorherigen Abstimmung mit dem ACE-Euro-Notruf. Zum Zeitpunkt des Rücktransports darf das Fahrzeug nicht beschlagnahmt sein.
Liegt der Schadenort in Deutschland und die Reparatur ist am nächsten Werktag nicht möglich, sorgt der ACE dafür, dass die geschützten Personen möglichst zusammen mit dem Fahrzeug zum Wohnort des Mitglieds gebracht werden.
Ist das geschützte Fahrzeug nach einer Panne, wegen eines Unfalls oder nach Entwendung von Fahrzeugteilen nicht mehr technisch fahrbereit, trägt der ACE die durch dessen Leistungsorganisation entstehenden Einstellkosten. Der ACE trägt Sicherungs- und Einstellkosten, wenn dadurch weitere Schäden am Fahrzeug vermieden werden können, jedoch nicht, wenn das Fahrzeug von der Polizei beschlagnahmt und sichergestellt wurde.
Im Tarif ACE Comfort+ werden zusätzlich die Standkosten für max. 3 Tage bis zu 20 € pro Tag erstattet, wenn die Notwendigkeit vom ACE-Mitglied zu vertreten ist.
Die Einstell- und Sicherungskosten werden für bis zu höchstens 14
Kalendertage übernommen.
Wenn wir das Fahrzeug nicht vor Ort und am gleichen Tag startklar kriegen oder wenn das Fahrzeug gestohlen wurde, dann stellt der ACE dem Mitglied und allen Mitreisenden eine Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung.
Wir zahlen bis zu 90 Euro je Person und Übernachtung. Höchstens für 3 Nächte. Im Tarif ACE Comfort+ sowie im Baustein Camper bis zu 5 Nächte, jedoch maximal für die Dauer der Reparatur am Schadenort oder das Wiederauffinden des geschützten Fahrzeugs.
Bei Inanspruchnahme der Leistung Mietwagen und Leistung Fahrzeugrücktransport werden die Übernachtungskosten für höchstens eine Nacht erstattet.
Ist das geschützte Fahrzeug nach einer Panne, einem Unfall, nach der Entwendung von Fahrzeugteilen nicht mehr technisch fahrbereit oder wurde gestohlen, sind wir bei der Weiter- oder Rückfahrt behilflich und tragen die Kosten für die geschützten Personen:
Muss das geschützte Fahrzeug nach einer Panne, einem Unfall oder einem Diebstahl im Ausland aufgrund eines Totalschadens verzollt oder verschrottet werden, sorgt der ACE für die Verzollung oder Verschrottung sowie den Transport zum Verwerter oder zur Zollstelle und trägt die dafür anfallenden Kosten.
Wir organisieren die Rückreise an den Wohnort, wenn einem ACE-Mitglied oder dessen Familienmitglied das planmäßige Beenden einer Auslandsreise aus gewichtigen Grund nicht möglich ist. Dies betrifft den Tod oder schwere Erkrankung eines Mitreisenden oder eines nahen Verwandten. Zusätzlich entstehende Kosten für eine Person tragen wir in Höhe von bis zu 3.000 Euro je Schadenfall. Im Tarif ACE Comfort werden bis zu 4.000 € und im Tarif ACE Comfort+ bis zu 5.000 € pro Schadenfall übernommen.
Gerät ein Mitglied oder eine nahestehende Person auf einer Reise in eine besondere Notlage, unterstützen wir mit den uns zur Verfügung stehenden Kommunikationsmitteln, um Angehörigen zu finden oder einen erforderlichen Kontakt herzustellen.
Können mitreisende minderjährige Kinder auf einer Reise infolge des Todes oder einer Erkrankung des ACE-Mitglieds weder von diesem noch von einem anderen Familienangehörigen betreut werden, sorgen wir für deren Abholung und Rückfahrt mit einer Begleitperson zu ihrem ständigen Wohnsitz und tragen die hierdurch entstehenden Kosten. Der ACE trägt die Kosten bis zur Höhe der Bahnkosten 1. Klasse. Die Kosten bis zur Höhe eines Flugs in der Economy-Class werden erstattet:
Sowie die nachgewiesenen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel oder Taxis bis zu insgesamt 100 € pro Schadenfall.
Kann auf einer Reise infolge von Krankheit, Unfall oder Tod des ACE- Mitglieds dessen mitgeführter Hund oder mitgeführte Katze nicht mehr versorgt werden, organisiert der ACE den Heimtransport des Tieres und trägt die dadurch entstehenden Kosten, wenn keine Mitreisenden dafür zur Verfügung stehen.
Kann das Tier nach dem Transport nicht sofort weiterversorgt werden, organisiert der ACE die weitere Unterbringung und Versorgung des Tieres und übernimmt die dadurch entstehenden Kosten höchstens für 14 Kalendertage, sofern dies nicht von Verwandten oder nahestehenden Personen übernommen werden kann.
Kann das mitgeführte Gepäck nach einer Panne, einem Unfall oder nach der Entwendung von Fahrzeugteilen nicht zusammen mit dem geschützten Fahrzeug befördert werden sorgt der ACE für einen getrennten Transport zum Wohnsitz oder zum Zielort und übernimmt die Kosten bis maximal 155 €.
Können Ersatzteile zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft des geschützten Fahrzeugs an einem ausländischen Schadenort nicht beschafft werden, sorgt der ACE dafür, dass das ACE-Mitglied diese auf schnellstmöglichem Wege erhält, und trägt alle entstehenden Versandkosten. Die Kosten der Ersatzteile trägt der ACE nicht.
Kann die Heimreise nicht mit dem Fahrzeug angetreten werden, weil während einer Reise mit dem Fahrzeug wegen einer Erkrankung oder Verletzung ein Krankenhausaufenthalt von mehr als 7 Kalendertagen erforderlich ist, tragen wir die Kosten für die Heimreise bis zur Höhe der Bahnkosten 1. Klasse. Alternativ werden die Kosten bis zur Höhe eines Flugs in der Economy-Class erstattet,
sowie die nachgewiesenen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel oder Taxis bis zu insgesamt 100 € pro Schadenfall.
Kann auf einer Reise das geschützte Fahrzeug infolge des Todes oder einer länger als 3 Tage andauernden Erkrankung des Fahrers weder von diesem noch von einem Insassen zurückgefahren werden, sorgt der ACE für die Abholung des Fahrzeugs zusammen mit den geschützten Personen zum ständigen Wohnsitz des ACE-Mitglieds und trägt die Kosten für den Rückholfahrer.
Wenn keine geschützten Personen mit zurückfahren, kann der ACE das Fahrzeug auf andere Weise zurückholen. Veranlasst das ACE-Mitglied die Abholung selbst, erhält es als Kostenersatz 0,35 € je Kilometer zwischen seinem Wohnsitz und dem Schadenort. Außerdem werden in jedem Fall die bis zur Abholung entstehenden, durch den Fahrerausfall bedingten Übernachtungskosten erstattet, jedoch höchstens für 3 Nächte bis zu 90 € pro Person und Nacht.
Muss sich das ACE-Mitglied auf einer Reise infolge einer Erkrankung mehr als 14 Kalendertage in einem Krankenhaus aufhalten, erstattet der ACE die Fahrt- und Übernachtungskosten für Besuche durch eine nahestehende Person bis zur Höhe von
je Schadenfall.
Ist das ACE-Mitglied auf einer Reise im Ausland zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung seiner Gesundheit auf verschreibungspflichtige Arzneimittel, die an seinem Aufenthaltsort oder in dessen Nähe nicht erhältlich sind und für die es dort auch kein Ersatzpräparat gibt, dringend angewiesen, sorgt der ACE nach Abstimmung mit dem Hausarzt für die Zusendung und trägt die hierdurch entstehenden Kosten. Voraussetzung ist, dass keine Einfuhrbeschränkungen bestehen. Kosten für eine eventuell notwendige Abholung des Arzneimittels sowie dessen Verzollung werden dem ACE-Mitglied erstattet.
Verliert das ACE-Mitglied auf einer Reise im Ausland seine Brille oder Kontaktlinsen, sorgt der ACE – in Abstimmung mit nahestehenden Personen – für die Beschaffung und Zusendung einer Ersatzbrille oder von Ersatzkontaktlinsen und übernimmt die hierbei entstehenden
Versandkosten, nicht aber die Kosten der Ersatzbrille oder Ersatzkontaktlinsen.
Erkrankt ein ACE-Mitglied oder ein Familienmitglied auf einer Auslandsreise, stellen wir den Kontakt zwischen dem Hausarzt und dem behandelnden Arzt vor Ort her.
Muss das ACE-Mitglied infolge einer akuten und unerwarteten Erkrankung auf einer Reise im In- und Ausland in ein Krankenhaus in der Nähe des ständigen Wohnsitzes zurücktransportiert werden, sorgt der ACE für die Durchführung des Rücktransports und trägt die hierdurch entstehenden Kosten. Art und Zeitpunkt des Rücktransports müssen medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet sein.
Im Tarif ACE Comfort+ kann ein Rücktransport durchgeführt werden, wenn dieser medizinisch sinnvoll und ärztlich angeordnet ist.
Dauert der Krankenhausaufenthalt voraussichtlich länger als 10 Tage, begründet dies einen notwendigen Krankenrücktransport. Die Leistung des ACE erstreckt sich auch auf die Begleitung des ACE-Mitglieds durch einen Arzt oder Sanitäter, wenn diese medizinisch erforderlich oder behördlich vorgeschrieben ist.
Außerdem trägt der ACE die bis zum Rücktransport entstehenden, durch die Erkrankung bedingten Übernachtungskosten, jedoch höchstens für 3 Nächte, bis zu je 90 € pro Person und Nacht.
Bei einem Todesfall während einer Auslandsreise sorgen wir in Abstimmung mit den Angehörigen für die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz oder die Bestattung im Ausland.
Die entstehenden Kosten trägt der ACE.
Wenn allgemein rechtlicher Rat im Bereich Auto und Straßenverkehr benötigt wird, stehen das ACE-Justiziariat und die Vertrauensanwälte des ACE mit einer kostenlosen Erstauskunft zur Verfügung.
Dies gilt beispielsweise bei Streitigkeiten, die sich aus einem Kauf-, Reparatur- oder Versicherungsvertrag ergeben und das Fahrzeug eines ACE-Mitglieds betreffen.
Kontakt zu den ACE-Vertrauensanwälten wird über ACE-Info-Service 0711 530 33 66 77 hergestellt. Wer einen ACE-Verkehrs-Rechtsschutz besitzt, kann sich hier auch über den Umfang des Schutzes informieren und versicherungsrechtliche Fragen klären lassen.
Sollte ein ACE-Mitglied in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, leisten wir mit unseren Vertrauensanwälten sofort am Ort des Geschehens juristische "Erste Hilfe" per Telefon. Ein Anruf bei der ACE-Notfall-Rechtshilfe 0711 530 33 88 33 genügt und Mitglieder haben noch an der Unfallstelle rechtlichen Beistand, der ihnen hilft, Fehler zu vermeiden. Auch über die Schadensabwicklung mit der Kfz-Versicherung und Sachverständige informieren unsere Vertrauensanwälte unmittelbar und sie stellen den Kontakt zur AdvoCard her, wenn Mitglieder über die ACE-Verkehrs-Rechtsschutz-Versicherung verfügen.
Unser Unfall-Service umfasst neben der Notfall-Rechtshilfe auch sehr konkrete Hilfe für die verfahrene Situation am Unfallort. Zum einen praktische Ratschläge, was am Ort des Geschehens beachtet werden sollte. Dazu gehören etwa das richtige Absichern der Unfallstelle, die Benachrichtigung der Polizei sowie das Aufnehmen der Adressen von eventuellen Zeugen. Zum anderen organisieren wir im Rahmen des ACE-Euromobilschutzes alle weiteren Hilfeleistungen. Unsere Unterstützung umfasst dabei unter anderem das Abschleppen oder Bergen des beschädigten Fahrzeugs sowie des mitgeführten Gepäcks.
Wir nennen – wenn es erforderlich ist – Werkstätten oder Gutachter, zu denen das Fahrzeug zur Schadensschätzung transportiert werden kann. Falls mit dem eigenen Wagen nicht weitergereist werden kann, organisieren wir auch einen Mietwagen.
In akuten Situationen wie Alkoholkontrollen oder bei der drohenden vorläufigen Sicherstellung des Führerscheins durch die Polizei geben unsere Vertrauensanwälte wichtige Auskünfte ebenfalls direkt vor Ort.
ACE-Notfall-Rechtshilfe 0711 530 33 88 33.
Gerät das ACE-Mitglied auf einer Reise im Ausland in eine besondere Notlage, zu deren Beseitigung Hilfe notwendig ist, um erheblichen Nachteil für seine Gesundheit oder sein Vermögen zu vermeiden, werden die erforderlichen Maßnahmen veranlasst und die hierdurch entstehenden Kosten bis zu 600 € pro Schadenfall übernommen. Im Tarif ACE Comfort werden bis zu 800 € pro Schadenfall und im Tarif ACE Comfort+ bis zu 1.000 € pro Schadenfall übernommen. Kosten im Zusammenhang mit der Nicht- oder Schlechterfüllung von Verträgen, die vom ACE-Mitglied abgeschlossen wurden, sowie Wiederbeschaffungs- und Reparaturkosten werden nicht erstattet.
Ausschließlich im Tarif ACE Comfort und ACE Comfort+ gültig:
wird das ACE-Mitglied auf einer Auslandsreise verhaftet oder mit Haft bedroht, streckt der ACE die in diesem Zusammenhang entstehenden Gerichts-, Anwalts- und Dolmetscherkosten pro Schadenfall im Tarif ACE Comfort bis zu 1.000 € und im Tarif ACE Comfort+ bis zu 2.500 € sowie von den Behörden verlangte Strafkaution pro Schadenfall im Tarif ACE Comfort bis zu 5.000 € und im Tarif ACE Comfort+ bis zu 15.000 € vor. Die verauslagten Beträge sind binnen eines Monats nach dem Ende der Reise dem ACE zurückzuzahlen.
Mit Fragen rund um das Fahrzeug können sich Mitglieder an unsere Verkehrssicherheit und Technik in der ACE-Zentrale wenden. Dort beraten die sachkundigen ACE-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter nicht nur vom Auspuff bis zur Zündkerze zu allen technischen Details. Sie prüfen auch die Reparaturrechnung und haben zahlreiche Tipps parat, etwa für den Autokauf und -verkauf oder zur Senkung der Betriebskosten.
Wir helfen nach Verlust von Reisedokumenten im Ausland. Wir sorgen für schnellen Ersatz und übernehmen die Gebühren, die dafür im Ausland anfallen. Ab 10 Jahren Mitgliedschaft speichern und lagern wir kostenlos im Rahmen des Dokumenten-Services auf Wunsch Kopien der persönlichen Unterlagen unserer Mitglieder, z.B. Personalausweis oder Reisepass. Wir registrieren Geldkarten und veranlassen bei Diebstahl oder Verlust sofort die Sperrung.
Ist das geschützte Fahrzeug verschlossen und der Fahrzeugschlüssel befindet sich im Fahrzeuginneren oder wurde der Fahrzeugschlüssel verloren, sorgt der ACE für die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft an der Schadenstelle oder ist bei Verlust bei der Beschaffung eines Ersatzschlüssels behilflich und übernimmt anfallende Kosten bis zu 120 €. Kosten für den Ersatzschlüssel, Ersatzteile, deren Herstellung oder Anpassung und Kosten für die erforderliche (elektronische) Aktivierung werden nicht übernommen. Im Tarif ACE Comfort übernimmt der ACE die oben genannten Kosten bis zu 150 €. Im Tarif ACE Comfort+ sowie im Baustein Camper übernimmt der ACE die oben genannten Kosten bis zu 200 €.
Im Tarif ACE Comfort übernimmt der ACE die oben genannten Kosten bis zu 150 €. Im Tarif ACE Comfort+ sowie im Baustein Camper übernimmt der ACE die oben genannten Kosten bis zu 200 €.
Beihilfe zu den angefallenen Reparaturkosten bei einem Tierbissschaden am Fahrzeug (ausgenommen bei Totalschaden) bis zu 75 € je Schadenfall (Treuestatus Gold bis zu 100 € und Platin bis zu 150 €), wenn diese nicht vollständig von der Kfz-Versicherung übernommen wurden. Reparaturrechnung sowie Regulierungsschreiben der Versicherung bzw. Kopie des Kfz-Versicherungsvertrags sind als Nachweis vorzulegen.
Zur Beantragung der Beihilfe einfach das Formular 'Antrag auf Beihilfe' ausfüllen und mit der Reparatur- oder Ersatzteilrechnung sowie der Bestätigung über die von der Versicherung erbrachten Leistung an den ACE schicken.
Beihilfe zu den angefallenen Reparaturkosten bei Glasbruchschaden am Fahrzeug (ausgenommen Leuchtmittel oder bei Totalschaden) bis zu 75 € je Schadenfall (Treuestatus Gold bis zu 100 € und Platin bis zu 150 €), wenn diese nicht vollständig von der Kfz-Versicherung übernommen wurden. Reparaturrechnung sowie Regulierungsschreiben der Versicherung bzw. Kopie des KfzVersicherungsvertrags sind als Nachweis vorzulegen.
Zur Beantragung der Beihilfe einfach das Formular 'Antrag auf Beihilfe' ausfüllen und mit der Reparatur- oder Ersatzteilrechnung sowie der Bestätigung über die von der Versicherung erbrachten Leistung an den ACE schicken.
Beihilfe zu den angefallenen Reparaturkosten bei Unfallschäden durch eine Tierkollision (ausgenommen Totalschaden) bis zu 300 € je Schadenfall, wenn diese nicht vollständig von der Kfz-Versicherung übernommen wurden. Reparaturrechnung, Regulierungsschreiben der Versicherung bzw. Kopie des Versicherungsvertrags sowie Bestätigung der Polizei, Forstbehörde oder Jagdpächter sind als Nachweis vorzulegen.
Zur Beantragung der Beihilfe einfach das Formular 'Antrag auf Beihilfe' ausfüllen und mit der Meldebestätigung des Unfalls (Polizei, Forstbehörde, Jagdpächter), der Reparatur- oder Ersatzteilrechnung sowie der Bestätigung über die von der Versicherung erbrachten Leistung an den ACE schicken.
Ist die angesteuerte Ladestation defekt und kann die nächste Ladestation aufgrund des niedrigen Ladezustands nicht mehr erreicht werden, sorgen wir für das Abschleppen zur nächsten Ladestation.
Mitglieder, die im Besitz der ACE-Ladekarte sind, schleppen wir auch zur nächsten Ladesäule, wenn der Fahr-Akku unterwegs einmal leer sein sollte.